Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung & Umfang
1.1 ODS GmbH – im Folgenden als OD Solution bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von OD Solution ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von OD Solution bzw. der Auftrag des Kunden, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von OD Solution sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Unterzeichnung des Angebots oder einer separaten Einverständniserklärung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Die AGB sind jederzeit abrufbar unter https://od-solution.com/agb
2.3 Erteilt der Kunde einen Auftrag, ist er an diesen zwölf Monate ab Zugang bei OD Solution gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch OD Solution zustande — schriftlich oder durch zweifelsfrei erkennbares tätig werden.
2.4 Bei Widersprüchen zwischen einem individuellen Angebot und diesen AGB geht das Angebot vor.
3. Beginn und Laufzeit
3.1 Die Vereinbarung tritt mit der Einverständniserklärung beider Parteien am Tag der Zusage in Kraft.
3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit ergibt sich verbindlich aus dem jeweiligen Angebot. Enthält das Angebot keine abweichende Regelung, gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Tag der Zusage.
3.3 Die während der Mindestlaufzeit geltenden Preise stellen ein Startangebot dar und können bei veränderten Marktbedingungen oder erweitertem Leistungsumfang angepasst werden (siehe Punkt 10).
3.4 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit besteht das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort, bis eine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Es gibt keine automatische Verlängerung mit neuer Bindungsfrist.
4. Kündigung und Auflösungsgebühr
4.1 Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen, ohne Angabe von Gründen.
4.2 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der im Angebot definierten Mindestlaufzeit beendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Auflösungsgebühr in Höhe von drei (3) monatlichen Netto-Honoraren gemäß der zuletzt gültigen Vergütungsvereinbarung zu entrichten. Diese Auflösungsgebühr wird mit Zugang der Kündigungserklärung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen.
4.3 Die Auflösungsgebühr entfällt vollständig, sofern das Vertragsverhältnis zum Ende der im Angebot definierten Mindestlaufzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt beendet wird.
4.4 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten, unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung.
4.5 Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber entfällt die Auflösungsgebühr.
5. Performance-Garantie (ROI-Zusage) / Geld-zurück-Garantie
5.1 Geltungsbereich Diese Garantie gilt ausschließlich dann, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Enthält das Angebot keine Garantievereinbarung, besteht kein Anspruch auf die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
5.2 Garantieerklärung (ROAS-Faktor 4,0) Sofern im Angebot vereinbart, garantiert OD Solution, dass der durch ihre Maßnahmen im Bereich Paid Ads Management erzielte, dem betreuten Paid-Ads-Kanal zuzuordnende Umsatz innerhalb der ersten sechs (6) Vertragsmonate den an OD Solution gezahlten Investitionsbetrag (Netto-Agenturhonorare für Paid Ads Management, ohne Werbebudget) um mindestens das Vierfache übersteigt (Faktor 4,0).
Wird dieses Ziel nachweislich nicht erreicht, hat der Kunde – unter den in Abs. 5.5 genannten Voraussetzungen – Anspruch auf vollständige Rückerstattung der innerhalb dieses Zeitraums tatsächlich an OD Solution bezahlten Netto-Agenturhonorare für das Paid Ads Management. Die Auszahlung erfolgt binnen zehn (10) Kalendertagen ab schriftlicher Geltendmachung.
5.3 Investitionsbetrag Als Investitionsbetrag gelten ausschließlich die vom Kunden tatsächlich bezahlten Netto-Agenturhonorare für das Paid Ads Management innerhalb der ersten sechs (6) Monate (Referenz: jeweiliges Angebot). Werbebudgets (Meta/Google/TikTok etc.) sowie sämtliche Zusatzleistungen sind ausdrücklich ausgenommen.
5.4 Geltendmachung Der Anspruch ist vom Kunden binnen 14 Kalendertagen nach Ablauf des sechsmonatigen Messzeitraums schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
Mit Auszahlung der Rückerstattung endet die Zusammenarbeit im Bereich Paid Ads Management automatisch. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen sind vom Kunden zu vergüten und sind nicht erstattungsfähig.
5.5 Voraussetzungen für die Garantie Die Garantie greift nur, wenn der Kunde seinen Mitwirkungs- und Betriebspflichten vollumfänglich nachkommt:
Werbebudget & Betriebsfähigkeit: Bereitstellung des im Angebot definierten Mindest-Werbebudgets (sofern nicht anders vereinbart: EUR 10.000,– netto/Monat) ununterbrochen über den gesamten Garantiezeitraum; ununterbrochene Zahlungsfähigkeit der Werbeplattformen; fristgerechte Zahlung an Plattformen und OD Solution.
Freigaben & Geschwindigkeit: Fristgerechte Freigabe von Inhalten/Assets/Änderungen innerhalb von 72 Stunden an Werktagen.
Technische Verfügbarkeit & Tracking: Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit von Website/Shop/Checkout sowie der vereinbarten Tracking-Setups (Google Ads Conversion Tracking und Meta Pixel/Conversions API).
Zahlungskonditionen Agentur: Die Garantie bleibt nur in Kraft, solange die vereinbarten Zahlungskonditionen der Agentur eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung einer dieser Voraussetzungen entfällt die Garantie ersatzlos.
5.6 KPI-Definition und Datenquellen
Haupt-KPI: ROAS (Return on Ad Spend), Ziel: Faktor ≥ 4,0 innerhalb der ersten sechs (6) Vertragsmonate.
Verbindliche Datenquelle: Ausschließlich die Summe der ausgewiesenen Conversion-Werte aus Google Ads Dashboard (Metrik: „Conv. Wert") und Meta Ads Manager (Metrik: „Wert aller Conversions"), addiert über den gesamten Garantiezeitraum.
Attributionsmodell: Standard-Attributionsmodelle zu Vertragsbeginn (7-Tage-Klick / 1-Tag-View auf Meta; datengetriebene Attribution auf Google Ads).
Ausschlüsse: OD Solution haftet nicht für Nichterreichung der Garantieziele bei Lieferkettenproblemen, IT-Ausfällen, Plattformsperren ohne Verschulden von OD Solution, Marktveränderungen oder höherer Gewalt.
6. Zusammenarbeit
6.1 Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig remote. Abstimmungen, Übergaben und Feedbackschleifen finden digital statt (E-Mail, Zoom o.ä.).
6.2 Persönliche Treffen sind optional und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
7. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
7.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
7.2 Der Kunde wird OD Solution unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht.
7.3 Alle Leistungen von OD Solution sind vom Kunden vor Produktion zu überprüfen und längstens binnen drei (3) Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.
7.4 Beinhalten freigegebene Unterlagen Fehler (z.B. Tipp- oder Rechtschreibfehler), haftet OD Solution dafür nicht.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber- und Kennzeichenrechte Dritter zu prüfen. OD Solution haftet nicht wegen Verletzung solcher Rechte und ist vom Kunden schad- und klaglos zu halten.
7.6 Verantwortlichkeiten des Kunden:
Bereitstellung notwendiger Inhalte und Informationen fristgerecht
Feedback innerhalb von 48 Stunden (werktags); drei (3) Feedbackschleifen pro Inhalt sind inkludiert
Inhalte ohne rechtzeitige Freigabe oder bei übermäßig häufigen Überarbeitungen können entfallen
Kommunikation werktags innerhalb von 48 Stunden, primär per E-Mail
Nichterscheinen zu Terminen ohne Absage: automatischer Abbruch nach 15 Minuten
7.7 Mindest-Vorlaufzeiten:
Terminvereinbarungen: 72 Stunden (Werktags)
Werbekampagnen (Planung & Umsetzung): 14 Tage — umfasst Konzeption, Planung, Einrichtung, technische Umsetzung, Freigabe & Veröffentlichung
Foto- & Video-Shootings: 21 Tage — umfasst Planung, Terminierung, Durchführung, Postproduktion & Bereitstellung des finalen Materials
Diese Fristen sind Maximalfristen und dürfen jederzeit unterschritten, aber nicht überschritten werden, außer im gegenseitigen Einvernehmen.
8. Revisionen & Anpassungen
8.1 OD Solution gewährt standardmäßig drei (3) Revisionen pro beauftragter Arbeit. Ist im Angebot eine abweichende Anzahl definiert, gilt diese.
8.2 Revisionen, die über die vereinbarte Anzahl hinausgehen, können nach eigenem Ermessen und vorheriger Ankündigung in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese zu genehmigen oder abzulehnen.
9. Vergütung, Werbebudget und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
9.2 Das Werbebudget wird vom Kunden direkt im jeweiligen Werbekonto verwaltet. OD Solution übernimmt Planung, Durchführung und Optimierung, nicht jedoch die Budgetbereitstellung. Ein unzureichendes Budget kann die Wirksamkeit der Maßnahmen einschränken.
9.3 Rechnungen werden elektronisch gestellt. Zahlungsfrist: 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
9.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 13,08 % p.a. sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen. OD Solution ist bei ausbleibender Zahlung berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offen stehender Beträge zurückzuhalten.
9.5 OD Solution ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von OD Solution aufzurechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Skonto wird nicht gewährt.
9.7 Im Falle des Zahlungsverzugs kann OD Solution sämtliche, im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.
10. Wertsicherung und Preisanpassung
10.1 Automatische Wertsicherung: Die vereinbarten Entgelte werden auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) wertgesichert. Basismonat ist der Monat des Vertragsabschlusses. Anpassung erfolgt jeweils zum 01. Jänner eines jeden Jahres, basierend auf der Indexzahl für Oktober des Vorjahres. Schwankungen bis zu 2 % bleiben unberücksichtigt; bei Überschreitung wird die gesamte Änderung wirksam. Beträge werden kaufmännisch auf ganze Euro gerundet.
10.2 Preisanpassung über Wertsicherung hinaus: Beabsichtigt OD Solution die Preise über die bloße Wertsicherung hinaus anzupassen, wird dies dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkraft treten schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang schriftlich, gilt die Preiserhöhung als genehmigt. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht OD Solution ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu.
10.3 OD Solution behält sich das Recht vor, Entgelte für laufende Kosten (Betreuungsleistung, Serverkosten für Hostings) angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung gilt jedenfalls als angemessen, wenn sie entweder 8 % p.a. seit Beginn der Vereinbarung erhöht oder an den VPI der Statistik Austria angepasst wird.
11. Termine und Rücktritt
11.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
11.2 Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er OD Solution eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.
11.3 OD Solution ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Nachfrist weiter verzögert wird, oder bei begründeten Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden ohne Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.
12. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
12.1 OD Solution ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen Dritter zu bedienen.
12.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
12.3 OD Solution wird Dritte sorgfältig auswählen und auf die erforderliche fachliche Qualifikation achten.
13. Verwaltung und Deaktivierung von Werbekampagnen
13.1 OD Solution behält sich das Recht vor, sämtliche im Rahmen der beauftragten Leistungen auf Plattformen wie Google Ads, Meta Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads o.ä. erstellten oder verwalteten Kampagnen bei Beendigung der Zusammenarbeit jederzeit zu deaktivieren oder dauerhaft zu entfernen.
13.2 Der Kunde erkennt an, dass OD Solution nach Vertragsende nicht verpflichtet ist, die weitere Schaltung, Pflege oder Erhaltung dieser Kampagnen sicherzustellen.
14. Gewährleistung und Schadenersatz
14.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei (3) Tagen nach Leistung schriftlich geltend zu machen. Im Fall berechtigter Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung zu.
14.2 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz von OD Solution beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
14.3 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert (exklusive Steuern) begrenzt.
14.4 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge liegt beim Kunden.
15. Haftungsausschluss
15.1 OD Solution garantiert keinen wirtschaftlichen Erfolg. Für technische Ausfälle oder Einschränkungen durch Drittanbieter wird keine Haftung übernommen.
15.2 OD Solution haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden bei Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
16. Vertraulichkeit
Alle sensiblen Informationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt für beide Parteien gleichermaßen.
17. Nutzungsrechte, Eigentumsrecht und Urheberschutz
17.1 Alle Leistungen von OD Solution bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OD Solution. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde uneingeschränkte Nutzungsrechte an allen für ihn erstellten Inhalten.
17.2 Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Honorare voraus.
17.3 Für die Nutzung der Leistungen von OD Solution über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist die Zustimmung von OD Solution erforderlich.
17.4 Für Archivierung und Backups ist der Kunde selbst verantwortlich.
18. Demomaterial
18.1 Erhält OD Solution nach Bereitstellung von Demomaterial keinen Auftrag, bleiben alle erbrachten Leistungen im Eigentum von OD Solution. Das Demomaterial ist unverzüglich zurückzustellen. Weitergabe und Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung sind unzulässig.
19. Förderung & Verpflichtung zur Zahlung
19.1 OD Solution unterstützt den Kunden bei der Beantragung von Förderungen, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Gewährung.
19.2 Unabhängig von der Genehmigung oder Ablehnung einer Förderung verpflichtet sich der Kunde, das vereinbarte Projekt vollständig durchführen zu lassen und den vereinbarten Gesamtbetrag in voller Höhe zu zahlen.
19.3 Eine Rückerstattung von Honoraren aufgrund nicht genehmigter Förderungen ist ausgeschlossen.
20. Kennzeichnung und Referenznutzung
20.1 OD Solution ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf OD Solution hinzuweisen.
20.2 OD Solution ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachte Leistungen und Projektergebnisse als Referenz und/oder Case Study zu nutzen (Website, Social Media, Präsentationen, Portfolios etc.), sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
20.3 Kennzahlen und wirtschaftliche Ergebnisse werden ausschließlich anonymisiert veröffentlicht — ohne Bezug zu Name, Logo, Marke oder sonstigen identifizierenden Merkmalen des Kunden.
20.4 Im Rahmen der Referenznutzung werden keine Einblicke in Backends, Werbekonten, Zielgruppen-Einstellungen, Tracking-Konfigurationen oder sonstige nicht öffentliche Daten des Kunden gewährt.
20.5 Der Kunde kann die Referenznutzung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) widerrufen. OD Solution wird betroffene Inhalte binnen angemessener Frist entfernen oder anpassen.
21. Krankheit, Abwesenheit, Urlaub
Geplante Abwesenheiten werden mindestens 3 Tage im Voraus bekannt gegeben. Leistungen werden nachgeholt.
22. Streitbeilegung und Mediation
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung durch ein Mediationsverfahren anzustreben (Mediationsordnung des ÖBM oder vergleichbarer Organisation). Die Kosten der Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Erst nach Scheitern der Mediation steht der Rechtsweg offen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung sämtlicher Vertragsparteien.
23.2 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: Zivilgericht Graz.
23.3 OD Solution behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von zwei (2) Wochen schriftlich anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen, gelten die neuen AGB als angenommen.
Letzte Änderung: 15.04.2026
Änderungsverlauf:
15.09.2025: Anpassung des Firmennamens von "OD Solution OG" zu "ODS Gmbh“
23.10.2025: Erweiterung um Punkt 17
01.01.2026: Änderung von Punkt 17
15.04.2026 — Zusammenführung Dienstleistungsvertrag, Garantievertrag und AGB zu einer einheitlichen AGB

